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Der richtige Zeitpunkt für eine Zahnspange: Wann sollten Kinder anfangen?

Zahnspangen Selbstlegierend

Der richtige Zeitpunkt für eine Zahnspange: Wann sollten Kinder anfangen?

Veröffentlicht von: Dr. Felix Bergschneider
Lesezeit: 8 Minuten | Thema: Zahnspange für Kinder wann

Zahnspange für Kinder wann – Invisalign Frankfurt


Zahnspangen sind nicht nur im Erwachsenenalter, sondern auch im Kindesalter ein Thema. Eine Zahnspange für Kinder: Wann ist sie sinnvoll und wann ist sie geeignet? So beschäftigt dies viele Eltern. Außerdem erkennen Eltern bereits im Kleinkindalter etwaige Fehlstellungen des Gebisses. Diagnostizieren zudem oft der Kinderarzt oder der Schularzt solche Fehlstellungen und überweisen das Kind an einen Kieferorthopäden, allerdings kann auch ohne Überweisung ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll sein. Daher soll im Folgenden der Frage, ab wann die Zahnspange für Kinder geeignet ist, im Detail auf den Grund gegangen werden.

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Die Zahnspange für Kinder: ab wann ist sie geeignet?

\nDas richtige Alter für eine kieferorthopädische Behandlung mit fester oder herausnehmbarer Zahnspange hängt von der Art der Zahn- und Kieferfehlstellungen ab. Allerdings kann bei manchen Fehlstellungen des Gebisses bereits eine Therapie des Milchgebisses sinnvoll sein. Dies fällt unter die Kategorie der sogenannten \“Frühbehandlung\“. Das Positive an einer solchen Frühbehandlung ist, dass sogenannte Leeway-Spaces (Platzreserven) genutzt werden können, um das Wachstum des kindlichen Kiefers positiv zu beeinflussen. Dadurch lassen sich schwerwiegende Fehlentwicklungen der Zähne bzw. des Kiefers verhindern.

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Die erste Vorstellung beim Kieferorthopäden

\nAus den soeben genannten Gründen ist es sinnvoll, das Kind bereits früh beim Kieferorthopäden vorzustellen. Das passende Alter liegt dabei etwa zwischen fünf und neun Jahren – vorausgesetzt, es werden nicht schon im jüngeren Lebensalter Auffälligkeiten des Kiefers bzw. der Zähne beobachtet.
Durch eine frühe Konsultation beim Kieferorthopäden kann man Fehlstellungen des Gebisses schnell diagnostizieren und adäquat therapieren. Zudem sind auch präventive Maßnahmen möglich, um Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Die folgenden Beispiele zeigen auf, wann eine frühe Therapie mittels Zahnspange für Kinder sinnvoll ist:

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Traumatischer Tiefbiss

\nBei dieser Fehlstellung beißt sich das Kind mit den unteren Schneidezähnen in den Gaumen.

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Kreuzbiss

\nHier wachsen die Zähne des Oberkiefers an den Zähnen des unteren Kiefers vorbei.

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Frontal offener Biss

\nBei dieser Fehlstellung berühren die Zähne von Unter- und Oberkiefer einander nicht. Dabei entsteht diese Fehlstellung häufig durch Daumenlutschen und ähnliche Gewohnheiten.

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Umgekehrter Oberbiss

\nDabei stehen die unteren Zähne vor den oberen Zähnen.

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Darum ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll

\nIm Rahmen einer Frühbehandlung ist es möglich, derartige Zahnfehlstellungen nachhaltig zu therapieren. Die Kieferknochen befinden sich bei Kindern noch in der Wachstumsphase. Dadurch kann man gezielt in das Wachstum eingreifen und dieses beispielsweise fördern oder hemmen. Dabei ist es wichtig, dass bereits die ersten bleibenden Backenzähne beim Kind vorhanden sind und die Milchfrontzähne bereits ausgefallen sind oder wackeln. Das Kind befindet sich dann in der ersten Wechselgebiss-Phase. Dabei tritt diese Phase ab etwa dem sechsten Lebensjahr ein.

An den Milchzähnen kann die Zahnspange nur unzureichend befestigt werden und hält dort nicht gut. Deshalb ist eine frühere Behandlung mittels Zahnspange im Normalfall eher weniger geeignet.

Wann ist eine Frühbehandlung sinnvoll?

Sinnvoll ist eine Frühbehandlung jedenfalls dann, wenn diese spätere Komplikationen – wie etwa Wachstumsauffälligkeiten der zweiten Zähne bzw. des Kiefers – verhindern kann. Auch bei Kindern können nicht therapierte Fehlstellungen des Gebisses bereits Kiefergelenksprobleme verursachen. So kann eine rechtzeitige Therapie dies verhindern.

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Finanzielle Aspekte hinsichtlich kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern

\nIn den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Therapie per Zahnspange für Kinder. Die Voraussetzung dafür ist, dass die kieferorthopädische Indikationsgruppe 3-5 gewährleistet ist. Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen handelt es sich um Einstufungen hinsichtlich Schwere von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Stufe 1 beschreibt beispielsweise vorwiegend kosmetisch relevante Anomalien ohne medizinische Relevanz, Stufe 2 leichte Fehlstellungen des Gebisses, die den Alltag jedoch kaum beeinträchtigen. Daher bezahlt die Krankenkasse erst ab Stufe 3 – also ab mittelschweren Zahn- und Kieferfehlstellungen – etwaige Therapien für Kinder, darunter auch die Behandlung mithilfe der Zahnspange.

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